Legionellen: Für wen ist die Risikoabschätzung Pflicht?

Wer muss eine Risikoabschätzung bzw. eine Gefährdungsanalyse bei einer Trinkwasseranlage durchführen? Welche Kontrollabstände müssen dabei eingehalten werden? Und was hat das alles eigentlich mit Legionellen zu tun? 

Wir beantworten in diesem Beitrag nicht nur Ihre Fragen rund um das Thema Legionellen, sondern kümmern uns als Sachverständige für Trinkwasserhygiene auch gleich um all Ihre Anliegen. Denn IFB Eigenschenk ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Sicherheit von Trinkwasser geht.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die in Wasser vorkommen und sich besonders gut bei Temperaturen zwischen 25 und 45°C vermehren. Sie können zum Beispiel beim Duschen, in Whirlpools oder Inhalatoren über feine Wassertröpfchen eingeatmet werden und so Infektionen der Atemwege verursachen.

Die beiden wichtigsten Formen einer Legionellose sind

  • die Legionärskrankheit: Eine schwere Lungenentzündung, die unbehandelt lebensgefährlich sein kann. Von 2011 bis 2020 lag die Sterblichkeitsrate zwischen vier und sechs Prozent. Die meldepflichtige Legionellen-Pneumonie kann mit Antibiotika behandelt werden.
  • das Pontiac-Fieber: Eine mildere Erkrankung ohne Lungenentzündung, die grippeähnliche Symptome verursacht. Todesfälle sind bislang nicht bekannt.

Wer Wasser mit Legionellen jedoch trinkt, erkrankt normalerweise nicht. 

Dusche mit heißem Wasser

Wer muss Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest, dass Unternehmer oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation (TWI) dazu verpflichtet sind, Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Trinkwasser wird im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit (z. B. Schulen, Kindergärten, Hotels, Sportstudios) oder einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung von Wohnungen) abgegeben.

Es sind Duschen oder andere Einrichtungen, die Trinkwasser vernebeln, vorhanden (Handwaschbecken zählen nicht dazu).

Die Anlage hat entweder einen Speicher-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern oder eine Rohrleitung mit mehr als drei Litern zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle (z.B.: Krankenhäuser, Schwimmbäder).

Die Untersuchungspflicht richtet sich nach der Art der Trinkwasserabgabe

  • Jährlich bei öffentlicher Nutzung.
  • Alle drei Jahre bei gewerblicher Nutzung, sofern der technische Maßnahmenwert nicht überschritten wurde.

Für wen ist die Untersuchung auf Legionellen relevant?

  • Hausverwaltungen
  • Hotels
  • Fitnessstudios
  • öffentliche Träger
  • Eigentürmer von selbstverwalteten Mietshäusern, etc.

Detaillierte Empfehlungen zur hygienischen Untersuchung von Trinkwasser-Installationen bietet das Umweltbundesamt (UBA) hier (Empfehlungen und Stellungnahmen zu Trinkwasser | Umweltbundesamt).

Wasserprobeentnahme in Plastikbehälter

Was ist der technische Maßnahmewert für Legionellen?

Dieser Wert zeigt den hygienischen Zustand der Trinkwasser-Installation an und dient als Grundlage für technische Überprüfungen. Der technische Maßnahmewert für Legionellen liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser. Wird dieser Wert überschritten, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Meldung an das Gesundheitsamt, falls keine Anzeige durch das Labor erfolgt ist.
  • Untersuchung der Ursachen durch Ortsbesichtigung und Prüfung der Trinkwasser-Installation.
  • Erstellung einer Risikoabschätzung (bzw. Gefährdungsanalyse) gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamts.
  • Umsetzung technischer Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher und Information des Gesundheitsamts über diese Maßnahmen.
Wasserprobenentnahme aus einem Wasserhahn

Was ist eine Risikoabschätzung?

Eine Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) umfasst eine Ortsbesichtigung, die Beschreibung der Wasserversorgungsanlage, die Feststellung technischer Mängel und eine erweiterte Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen. Die Ergebnisse und Maßnahmen müssen unverzüglich den betroffenen Personen und dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Je nach Kontaminationsgrad können Sanierungen der Anlage empfohlen werden. Das Gesundheitsamt kann vorab Maßnahmen ergreifen, wie z. B. ein Duschverbot bei Legionellenwerten über 10.000 KBE/100 ml.

Wie verläuft eine Risikoabschätzung?

  1. Gebäude- und nutzerspezifische Informationen der zu betrachtenden Trinkwasser-Installation einholen
  2. Sichtung der letzten Legionellen-Prüfberichte, Gebäudepläne, Grundrisse und Strangschemata
  3. Instandhaltungsunterlagen (Inspektions- und Wartungsunterlagen)
  4. Ortstermin mit Bestandsaufnahme und Begutachtung der Trinkwasser-Installation sowie relevanter Zapfstellen
  5. Erstellen einer schriftlichen Risikoabschätzung mit Risikobewertung der vorgefundenen Mängel, Maßnahmen der Mängelbeseitigung, Bewertung und Ordnung der Maßnahmen (Machbarkeit und Dringlichkeit), Maßnahme-Plan
Eine Frau desinfiziert einen Wasserhahn

Wer darf eine Risikoabschätzung durchführen?

Laut Umweltbundesamt (UBA) liegt die Verantwortung für die Beauftragung einer Gefährdungsanalyse beim Betreiber der Trinkwasser-Installation. Kann er sie nicht selbst durchführen, können qualifizierte Fachkräfte aus Sanitärtechnik oder Trinkwasserhygiene, wie Ingenieurbüros, hinzugezogen werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen (z. B. nach VDI 6023).

Falls nötig, können Installateure und Techniker einbezogen werden. Wichtig ist dabei, dass die Analyse nur von Personen erfolgen darf, die nicht an der Planung oder am Betrieb der Anlage beteiligt sind, um eine Befangenheit zu vermeiden.

Unsere Mitarbeitenden besitzen die erforderliche fachkundige Qualifikation mit der Trinkwasserhygieneschulung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A). Bei IFB Eigenschenk arbeiten wir in einem interdisziplinären Team und Sie bekommen Ihre Risikoabschätzung ganz bequem aus einer Hand!

Eine IFB-Eigenschenk-Mitarbeiterin mit ihrem Zertifikat

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