Je nach Art und Nutzung des Grundstücks sind gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bevorzugt verschiedene Verfahren anzuwenden.
Da Einfamilienhäuser üblicherweise vorrangig der Eigennutzung dienen, wird meist das Sachwertverfahren herangezogen.
Der Wert für Grundstücke, welche üblicherweise vorrangig der Ertragserzielung dienen (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien), wird gewöhnlich anhand des Ertragswertverfahrens ermittelt.
Wohnungseigentum und unbebaute Grundstücke werden vorrangig anhand des Vergleichswertverfahrens bewertet.
Der Wert einer Immobilie ist primär abhängig von Lage mit entsprechender Nachfrage, Zustand, Ausstattung und Alter der Bebauung.
Außerdem ist der Wertermittlungsstichtag von entscheidender Bedeutung – oftmals ist es notwendig den Wert zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit zu bestimmen, an dem sich die Marktlage möglicherweise wesentlich von der aktuellen unterschieden hat. Insgesamt setzt sich der Marktwert daher aus zahlreichen Faktoren zusammen, welche es sachverständigenseits zu ermitteln gilt.
In unserem Hause wurden bereits zahlreiche Gutachten zur Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien mit den jeweils angemessenen Verfahren erstellt. Zum Beispiel wurde der Restwert eines durch das Jahrhunderthochwasser 2013 geschädigten Gewerbeobjekts in Deggendorf / Fischerdorf ermittelt. Darüber hinaus wurden viele Wertgutachten zum Zweck der Lösung familiärer bzw. steuerlicher Angelegenheiten (Erbschaft, Scheidung) erstellt, welche zum gerechten Ausgleich verschiedener Parteien und nicht zuletzt zu Kostenersparnis zugunsten des Auftraggebers geführt haben.
Unsere Sachverständigen für Wertermittlung sind von der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft erfolgreich geprüft und anerkannt.