Antworten auf die wichtigsten Fragen
Eine hydrogeologische Basisstudie ist ein wissenschaftlich-technisches Gutachten, das die natürlichen Gegebenheiten rund um eine Wassergewinnungsanlage untersucht. Die Basisstudie beantwortet u. a. folgende Fragen:
- Wie hoch ist der Trinkwasserbedarf der Wasserversorgung?
- Woher stammt das geförderte Grundwasser?
- Wie ist das geförderte Grundwasser beschaffen?
- Wie groß ist das Einzugsgebiet?
- Welche Fließwege und Schutzmechanismen bestehen?
- Welche Risiken bestehen für die Trinkwasserqualität?
- Wie müssen Schutzzonen abgegrenzt werden?
Der Antrag ist der formale Verwaltungsakt. Das Gutachten liefert die fachliche Grundlage, insbesondere zur Einzugsgebietsermittlung und Schutzgebietsbemessung.
Je nach Umfang der Untersuchungen, Beteiligung von Behörden und Einwendungen: 6 Monate bis mehrere Jahre.
- Brunnen (Flach‑ und Tiefbrunnen)
- Quellen
- Wassergewinnungsanlagen mit mehreren Brunnenfeldern
Die Wasserschutzgebietsverordnung definiert
- den Schutzgebietsumgriff (=die äußere Begrenzung des Schutzgebietes)
- die Schutzzonen (= innere Aufteilung des Schutzgebietes)
- zulässige und unzulässige Nutzungen
- Auflagen zum Schutz des Grundwassers
- Einzugsgebiet: Bereich, aus dem das Grundwasser zur Fassung fließt.
- Schutzgebiet: Rechtlich festgelegter Bereich, der das Einzugsgebiet schützt.
Das Einzugsgebiet wird ermittelt durch
- Pumpversuche
- Grundwassermessstellen
- Strömungsmodellierungen
- geologische und hydrogeologische Untersuchungen
Wenn ein wirksames Schutzgebiet besteht bzw. ausgewiesen wird, gilt eine wasserrechtliche Erlaubnis typischerweise 20 bis 30 Jahre, abhängig vom Bundesland und der Art der Entnahme. Ohne wirksames Schutzgebiet wird die Erlaubnis kürzer befristet und mit der Auflage verbunden, ein Schutzgebiet auszuweisen.
- Aufbau der Wasserversorgungsanlage (Wasserfassungen, Aufbereitung, Hochbehälter, Leitungen etc.)
- aktuelle und historische Fördermengen und Verbrauchsdaten
- Wasserbedarf
- hydrochemische Untersuchungen
- Brunnenunterlagen
- geologische Daten
- Messstelleninformationen
- Brunnenuntersuchungen
- Kamerabefahrungen
- Pumpversuche
- hydrochemische Analysen
Die zulässige Menge ergibt sich aus
- dem nachgewiesenen Dargebot des Grundwasserleiters
- dem Wasserbedarf
- Wasserrechtsanträge
- Hydrogeologische Fachgutachten (Basisstudien)
- Planung und Überwachung von Brunnenuntersuchungen
- Planung und Überwachung von Messstellenbau
- Planung von Brunnenbau und Brunnenrückbau
- Trink- und Rohwasseruntersuchungen
- Pumpversuche