Wasser

Schutzgebietsausweisung

 
 



Ein wertvolles Gut bedarf auch eines besonderen Schutzes ...

 

Die natürlichen Vorräte an Trinkwasser sind begrenzt. Darum müssen Wasserfassungen (auch in Zukunft) durch die gezielte Ausweisung von Schutzgebieten vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt werden.

Der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde gehen jedoch meist umfangreiche Formalien voraus. Unsere Hydrogeologen übernehmen diese Vorarbeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften gerne für Sie und

 

ermitteln das Einzugsgebiet einer Wasserfassung,
planen, realisieren und bewerten notwendige Markierungsversuche,
erstellen auf Basis hydraulischer Berechnungen einen Schutzgebietsvorschlag mit Auflagenkatalog,
bearbeiten die wasserrechtlichen Anträge.