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Die Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen verpflichtet uns zu einem bewussten Umgang mit
der Natur.
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Zum Schutz der
Natur schreibt der Gesetzgeber für eine Reihe Bauvorhaben
die sog. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor:
Die Zulassung für die "Errichtung und den Betrieb
(oder die wesentliche Änderung) von Straßen und
Schienenwegen, Abfalldeponien und -sortieranlagen sowie von
Verbrennungsanlagen, Kläranlagen oder Kraft- und Heizwerken"
erhält demnach nur, wer rechtzeitig die möglichen
Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umwelt ermittelt
und bewertet hat.
Unter Berücksichtigung ökonomischer
und umweltrelevanter Aspekte schlagen wir Ihnen den optimalen
Untersuchungsumfang für eine UVP vor (Scoping), koordinieren
die notwendigen Untersuchungen und erarbeiten ein Fachgutachten.
Auf Anfrage erstellen wir gerne auch das UVP-Dokument.
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