Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter möchten wir Sie auf die Neufassung des Bayerischen Wassergesetzes aufmerksam machen.

Im Zusammenhang mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde eine Neukonzeption des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) notwendig. Am 25. Februar 2010 wurde das BayWG novelliert und trat zum 01. März 2010 in Kraft. Es ist auf zwei Jahre befristet. Im BayWG hat Bayern insbesondere bei der Ausweisung von Uferstreifen sowie bei den Entschädigungsregelungen für Wasserschutzgebiete Gebrauch von seinem Abweichungsrecht vom WHG gemacht.

Für den Bereich "Abwasser" sind folgende Änderungen von Bedeutung:
  • Dezentrale Anlagen sind nur zulässig, wenn ein gemeindliches Abwasserbeseitigungskonzept vorliegt (Art. 34 Abs. 1).
  • Die bisherige Ermächtigung zum Erlass einer Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) für den Bereich "Abwasser" ist entfallen. Die Verordnungsermächtigung für den Bereich "Öffentliche Wasserversorgung" bleibt erhalten. Bis zum Erlass einer (Bundes-)Selbstüberwachungsverordnung gilt die bisherige EÜV jedoch weiter.
  • Die technische Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen erfolgt zukünftig durch private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW). Deren Beauftragung erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten für die Überprüfung muss der Betreiber tragen; die Kostenübernahme ist auf den in der Anlage 2 zum Gesetz enthaltenen Überprüfungsumfang begrenzt.
  • Die Regelungen zur Überprüfung von Kleinkläranlagen (Bescheinigung) bleiben erhalten (Beauftragung PSW durch Betreiber). Neu ist, dass bei indirekt einleitenden Kleinkläranlagen die Überprüfung auch durch geeignete Bedienstete der Gemeinde erfolgen kann (legt die Gemeinde durch Satzung fest).
Das Bayerische Wassergesetz vom 25. Februar 2010 findet man unter der Internetadresse http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WasGBY2010rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs.

Detailliertere Hinweise zu diesem Thema gibt es auch unter www.izu.bayern.de.

Gern beraten wir Sie im Bereich Hydrologie und Hydrogeologie. Unsere Ansprechpartner sind Herr Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz (Tel. 0991 – 370 1512) und Herr Dipl.-Geol. Dr. Christoph Barth (Tel. 0991 – 370 1572).


Freundliche Grüße

Dipl.-Geoökol. Manuela Neidhardt