Immission
   Lärmuntersuchung
   Arbeitslärm
   Raumakustik
   Erschütterungs-
     untersuchung
   Geruchsuntersuchung

Arbeitslärm

 
 



Kennzeichnung von Lärmarbeits-plätzen

 

Lärm am Arbeitsplatz wirkt sich nicht nur negativ auf die Leistung der Mitarbeiter aus - er kann auch ernsthaft gesundheitsgefährdend sein.

Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2007 die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) erlassen, welche die Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 (UVV Lärm) abgelöst hat und für alle Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen gilt. Ausgenommen sind Betriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen schon beim Verdacht eines erhöhten Arbeitslärmes, Immissionsmessungen durchzuführen und bei Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

IFB Eigenschenk übernimmt dabei folgende Leistungen für Ihr Unternehmen:

 

Lärmimmissionsmessungen an Arbeitsplätzen
Ursachenanalyse einer Lärmbelastung
Raumakkustische Überprüfung von Gebäuden
Erstellung von Lärmkarten gemäß LärmVibrationsArbSchV
Erstellung von Beschilderungsplänen an Lärmarbeitsplätzen
Arbeitgeberberatung hinsichtlich Lärmminderung, Arbeitnehmerunterweisungen, Auswahl Gehörschutz, etc
Erstellung von Lärmminderungsprogrammen gemäß LärmVibrationsArbSchV

Beratung und Prognoseberechnungen von Lärmminderungsmaßnahmen an Maschinen sowie raumakustische Maßnahmen