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Staatliche Förderung
Vor-Ort-Energieberatung nach EnEV wird staatlich gefördert.
Die Förderhöhen belaufen sich derzeit auf max. 300€
je EFH/ZFH bzw. 360€ für Gebäude mit
mehr als 3 Wohneinheiten. Die Höhe des Zuschusses
ist auf 50% der Beratungskosten limitiert. Wird zusätzlich
eine Beratung zur Stromeinsparung angeboten erhöhen
sich die Fördermittel um 50€. Wird die Energieberatung
zusammen mit einer Thermographie in Anspruch genommen stehen
weitere 100€ zur Verfügung. Somit ergibt
sich ein maximaler Förderbetrag von 450€ je EFH.
Reine Thermographien können mit bis zu 150€
gefördert werden. Der Förderbetrag darf ebenfalls
50% des Beratungswertes nicht übersteigen.
Unser Energieberaterteam übernimmt für Sie die Antragstellung
zur Förderung und ermöglicht Ihnen die höchstmögliche
Förderung ihrer Energieberatung. Sparen beginnt für
Sie somit bereits mit der Energieberatung!
BAFA Förder-Seite
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