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Der Energiepaß: verbrauchsabhängig
- bedarfsabhängig
Der verbrauchsabhängige Energiepaß
gibt Auskunft über den Energieverbrauch der letzten 3
Jahre und hängt von der tatsächlichen Nutzung des
Gebäudes ab. Steht ein Gebäude leer und wird nicht
genutzt so wird ein niedrigerer Verbrauch ausgewiesen. Diese
nutzungsabhängige Bewertung kann sehr stark variieren
und gibt somit keine verläßliche Auskunft über
den tatsächlich zu erwartenden Bedarf.
Der bedarfsabhängige Energiepaß gibt Auskunft
über den energetischen Zustand des Gebäudes und
wird aus den technischen Daten des Gebäudes und der Gebäudeausstattung
errechnet. Er gibt somit Auskunft über den tatsächlichen
Zustand des Gebäudes und erlaubt eine Einordnung eines
Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse. Die Erstellung
dieses bedarfsabhängigen Enenergiepasses nach EnEV ist
seit dem 1. Juli 2008 Pflicht für folgende Gebäude:
Neubauten: Der bedarfsorientierte
Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser nach umfassender Sanierung
(mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde
verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen
Mitteln: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort
Pflicht.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen,
die vor 1965 errichtet wurden: Ein bedarfsorientierter
Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Allerdings
gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in
der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten
Ausweis ausstellen lassen dürfen.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen,
die zwischen Anfang 1966 und Ende 1977 errichtet wurden:
Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Eigentümer
haben die Wahl zwischen der bedarfsorientierten Variante und
der verbrauchsorientierten Version.
Häuser, die nach 1978 errichtet
wurden oder mehr als vier Wohnungen haben: Der Eigentümer
muss ab 1. Januar 2009 einen bedarfsorientierten oder einen
verbrauchsorientiertem Energieausweis vorlegen.
Nichtwohngebäude: Ab 1. Juli
2009 ist ein Energieausweis vorgeschrieben. In gemischt genutzten
Gebäuden wird der Wohnteil unabhängig vom Nichtwohnteil
beurteilt.
Öffentliche Gebäude:
Sich selbst nimmt der Staat weitgehend von der Pflicht aus.
Nur für öffentliche Gebäude mit mehr als 1000
Quadratmeter Nutzfläche, in denen viel Publikum verkehrt,
muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
Für die Erstellung eines Energieausweises ist Wiederum
eine Eintragung in die DENA Liste notwendig. (MV ist nicht
in diese Liste aufgenommen.)
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