Energie

Energiepaß

 
 

Der Energiepaß: verbrauchsabhängig - bedarfsabhängig

Der verbrauchsabhängige Energiepaß gibt Auskunft über den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre und hängt von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes ab. Steht ein Gebäude leer und wird nicht genutzt so wird ein niedrigerer Verbrauch ausgewiesen. Diese nutzungsabhängige Bewertung kann sehr stark variieren und gibt somit keine verläßliche Auskunft über den tatsächlich zu erwartenden Bedarf.

Der bedarfsabhängige Energiepaß gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes und wird aus den technischen Daten des Gebäudes und der Gebäudeausstattung errechnet. Er gibt somit Auskunft über den tatsächlichen Zustand des Gebäudes und erlaubt eine Einordnung eines Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse. Die Erstellung dieses bedarfsabhängigen Enenergiepasses nach EnEV ist seit dem 1. Juli 2008 Pflicht für folgende Gebäude:

Neubauten: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.

Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Allerdings gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen dürfen.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und Ende 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Eigentümer haben die Wahl zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version.

Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben: Der Eigentümer muss ab 1. Januar 2009 einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientiertem Energieausweis vorlegen.

Nichtwohngebäude: Ab 1. Juli 2009 ist ein Energieausweis vorgeschrieben. In gemischt genutzten Gebäuden wird der Wohnteil unabhängig vom Nichtwohnteil beurteilt.

Öffentliche Gebäude: Sich selbst nimmt der Staat weitgehend von der Pflicht aus. Nur für öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmeter Nutzfläche, in denen viel Publikum verkehrt, muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
Für die Erstellung eines Energieausweises ist Wiederum eine Eintragung in die DENA Liste notwendig. (MV ist nicht in diese Liste aufgenommen.)

 

Quelle: DENA
Muster-Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis (Quelle: DENA)